1. Ja, das frage ich mich auch manchmal.
2. Ich schildere mal meine Situation:
Ich hab einen (qualifizierten) Realschulabschluss mit Zugangsberechtigung zur gymnasialen Oberstufe. Nun möchte ich mein Abi hier nachholen.
Die Schule, die ich besuchen möchte verlangt eine Bestätigung von der German Embassy, dass meine bisherige Schulbildung der einer Indian Highschool gleichkommt.
Siehe hier:
"If you possess a High School/Secondary Certificate from any Foreign Board/University and want to take
admission to Senior Secondary course of NIOS, you will be required to attach a certificate from the
concerned Embassy to the effect that the examination passed by you is equivalent to the Indian High School/
Secondary Examination. " So, die Dame von der German Embassy bat mich die Dokumente einzuscannen und ihr zuzusenden. Als Antwort bekam ich dann das:
Wegen der Wertigkeit Ihres Schulzeugnisses empfehle ich Ihnen sich an "Anabin" zu wenden. Anabin ist das Akronym für "Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise". Zu diesem Zweck wird in dieser Datenbank für eine Vielzahl ausländischer Staaten eine umfangreiche Dokumentation über ihr Bildungswesen, die verschiedenen Abschlüsse und die akademischen Grade sowie deren Wertigkeit von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK) aufgebaut. Der link lautet wie folgt:
http://www.anabin.de/faq/Aequivalenzbescheinigungen.htm
So, ich habe mich dann durch diese dämliche Homepage gewühlt, bis ich eine E-Mail-Adresse von der ZAB gefunden habe, damit ich vorweg was fragen kann, bevor ich da was hinschicke. Das war dann die E-Mail-Adresse: zab"at"kmk.org
Nachdem ich dann nach 5 verstrichenen Tagen keine Antwort hatte, habe ich einen Reminder geschickt und bekam diese Antwort:
Sehr geehrte Frau Sowieso,
vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage zur Anerkennung einer ausländischen
Qualifikation. Dazu teilen wir Ihnen folgendes mit:
Die Zentralstelle selbst besitzt keine Zuständigkeit für die
Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise. Wir empfehlen, dass Sie
sich an eine zuständige Anerkennungsstelle wenden.
1. Anerkennung von Hochschulqualifikationen
Dem beigefügten Infoblatt *Anerkennung von ausländischen
Hochschulqualifikationen in Deutschland* können Sie alle Einzelheiten
zum Anerkennungsverfahren entnehmen.
2. Sonstige Anerkennung
Anerkennungsstellen für berufliche Zwecke (reglementierte Berufe) sowie
für weitere Zwecke (u.a. weitere Schulabschlüsse) finden Sie in unserer
Datenbank
http://www.anabin.de / Zuständige Stellen in Deutschland unter den
Links "Zuständigkeit für Berufe" und "Allgemeine Zuständigkeit".
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. XYZ
Irgendwie war ich mir nicht sicher, ob er mich richtig verstanden hat und ich habe ihn dann nochmal darauf aufmerksam gemacht, dass es sich nicht um die Anerkennung eines ausländischen Abschlusses handelt, sondern eher um eine Äquivalenzbescheinigung.
Darauf kam dann diese Antwort:
"Sehr geehrte Frau Sowieso,
vielen Dank für Ihre Anfrage im Hinblick auf die Bewertung deutscher
Bildungsnachweise im Ausland. Wir empfehlen unseren Service
"Äquivalenzbescheinigung". Detaillierte Informationen zum Verfahren
sind auf unserer anabin-Seite (
http://www.anabin.de) unter FAQ/ Anerkennung
deutscher Qualifikationen im Ausland verfügbar.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
Dr. XYZ
So, nun bin ich wieder auf der Anabin-Seite, wo ich vorher auch schon war und komme nicht weiter. Ich drehe mich im Kreis.
Wo liegt der Fehler?