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Eine Frauenfahrt um die Welt (Historische Texte über Indien)

Bengalen

Madras und Kalkutta (Fortsetzung)

Die Hindus selbst bekennen, dass durch die Art und Weise, wie sie mit den Sterbenden verfahren, mancher Mord stattfindet; allein ihre Religion besagt, wenn der Arzt erklärt habe, dass keine Hilfe mehr möglich sei, so müsse der Kranke sterben.

Von den Sitten und Gebräuchen der Hindus lernte ich in Kalkutta außer den bereits beschriebenen keine weiteren kennen; wohl aber sah ich einiges bei mohammedanischen Hochzeiten. Am Tage der Hochzeit wird das schön geschmückte Brautbett unter Sang und Klang zu der Wohnung des Bräutigams geschafft. Spät des Abends kommt die Braut in einem fest verschlossenen Palankin unter Musik und Fackelschein und großer Begleitung ebenfalls dorthin. Viele der Verwandten tragen ganze Pyramiden von Lichtern, und auch das wunderschöne, hellblaue Feuer, bei uns unter dem Namen 'bengalisches' bekannt ist, darf dabei nicht fehlen.

Bei der Ankunft am Hause des Bräutigams wird nur dem Brautpaar der Eintritt gestattet; die Begleitung bleibt vor dem Hause und musiziert, schreit und singt oft bis zum hellen Morgen.

Häufig hörte ich die Europäer sagen, dass sie den Zug mit dem Brautbett höchst unanständig fänden. Aber wie das Sprichwort sagt: 'Der Mensch sieht den Splitter im Auge des Nächsten, während er den Balken im eigenen nicht wahrnimmt', so fand ich gerade, dass die Ehen unter den hier lebenden Europäern auf weit unanständigere Weise geschlossen werden. Bei den Engländern darf am Tage der Vermählung, die gegen Abend stattfindet, der Bräutigam die Braut erst am Altar sehen, ein Verstoß dagegen wäre fürchterlich. Im Falle, dass sich das Brautpaar noch etwas zu sagen hätte, muss es zur Feder seine Zuflucht nehmen. Kaum aber ist der priesterliche Segen ausgesprochen, so werden die Neuvermählten in einen Wagen gepackt und für acht Tage in irgend einen Gasthof in der Nähe der Stadt geschickt. Hierzu sind gewöhnlich entweder der Gasthof zu Barrakpore oder einige Häuser zu Gardenrich ausersehen. Im Fall, dass alle Plätze vergeben wären, was sich nicht selten ereignet, da beinahe alle Hochzeiten in den Monaten November und Dezember geschlossen werden, mietet man Boote mit einem oder zwei Kabinchen, und die jungen Eheleute sind verurteilt, die ersten acht Tage ganz abgesperrt von den Ihrigen zu verbringen. Selbst den Eltern ist der Zutritt zu ihren Kindern untersagt.

Ich glaube, dass das Zartgefühl eines Mädchens unter diesen groben Sitten unendlich leiden muss. Wie mag das arme Geschöpf erröten, wenn es die Orte betritt, die zu diesen Einsperrungen bestimmt sind, und wie mag jeder Blick, jede lächelnde Miene der Wirtsleute, Aufwärter oder Bootführer es verwunden.

Die guten Deutschen, die leider alles schön finden, was nicht von ihnen ausgeht, ahmen diese Sitte höchst gewissenhaft nach.



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